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Die besondere Grundrechte im Einzelnen

Die Grundrechte im IZS SPACELINE haben einen besonders hohen Stellenwert.
Das gilt natürlich für die allgemein gültigen Regeln, wie sie seit der Aufklärung definiert und verfeinert wurden und bis heute gelten.

Doch es gibt hier eine Reihe von Ergänzungen und Anpassungen, die über die üblichen Rechte hinausgehen.
Diese entspringen meinem eigenen Empfinden und basieren auf meiner Erfahrung, Erkenntnis und Erlebniswelt.

Folgende Grundrechte habe ich definiert oder interpretiere sie anders:

Irren ist menschlich.

Artikel 3a: Recht auf Fehlbarkeit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, Fehler zu begehen.
(1a) Sich auf dieses Recht zu berufen, verpflichtet zur Entschuldigung.
(2) Nimmt ein Mensch bewußt in Kauf, dass er einem anderen durch sein Handeln körperlichen oder seelischen Schaden zufügt, handelt er widergewissentlich.
(3) Hat bestätigt widergewissentliches Verhalten keine natürlichen, verhältnismäßigen Konsequenzen für den Handelnden, so ist die staatliche Gewalt zum Ausgleich zu Ungunsten des Handeln oder zu Gunsten des Geschädigten oder mit Wirkung auf beide berechtigt.
(4) Das Recht auf Fehlbarkeit ist unverletzlich und unveräußerlich.

Obwohl Fehler so grundlegend Teil des Menschen sind wie Würde und Leben, gibt es keine Verfassung auf der Welt, die das Recht auf Fehlbarkeit explizit anerkennt.
Vielleicht aus Furcht, man könne sich dann darauf berufen und einfach sagen: Hoppla, ist halt passiert, was solls, war ein Fehler.

Doch dem beugt der Artikel 3a der Verfassung klug vor, denn er verpflichtet nicht nur zur Entschuldigung, wenn man sich auf das Recht beruft (Absatz 1a).
Sondern in Absatz 2 und 3 wird auch die Grundlage für das Strafrecht des IZS SPACELINE gelegt.
Dafür wird das Wort widergewissentlich für wider besseres Wissen und Gewissen eingeführt.
Wenn bestätigt widergewissentliches Verhalten (das bekräftigt die Unschuldsvermutung in dubio pro reo) einem anderen Menschen schadet, kann die staatliche Gewalt eingreifen.

In Verbindung mit Artikel 22: Rechtsgewalt ergibt sich daraus die ordentliche Strafgerichtbarkeit.

Die Gedanken sind frei - die Gefühle auch.

Artikel 3b: Freiheit gegenüber Matrizes
(1) Alle Bewohner und Mitglieder genießen Freiheit und Wahl gegenüber Matrizes, insbesondere über Matrizes des Makro- und Hyperlevels.
(2) Für die Bewohner und Mitglieder wie auch für die staatliche Gewalt des IZS SPACELINE sind eigene wie fremde gesellschaftliche Normen und Konventionen nur soweit bindend, wie diese Verfassung und die rechtmäßigen Entscheidungen der verfassungsmäßigen Organe staatlicher Gewalt es vorsehen.

Diese Freiheit basiert auf einer innerwissenschaftlichen Erkenntnis:
Dass unsere Gefühle und unser Verhalten oft von Matrizes (Einzahl Matrix) geprägt sind.

Beispiele dafür sind:
An Weihnachten muss aber alles sauber sein!
Deine Oma ist gestorben, da musst du doch traurig sein!
Dein Partner hatte mit jemand anderem Intimverkehr, da hast du jetzt Eifersucht zu empfinden!

All das und noch viel mehr sind doktrin-artige Strukturen, die uns situationsabhängige Gefühle auferlegen wollen.
Doch damit räumt Artikel 3b auf:
Jeder kann selbst entscheiden, was er in welcher Situation fühlt.

Um bei den Beispielen zu bleiben:
Ich liebe doch mein Chaos in der Wohnung!
Oma hatte ein langes Leben, und ich bin dankbar für Ihre Liebe, aber am Ende des Lebens durfte sie sterben.
Mein Partner gehört mir nicht! (vergl. Eigentumsfreiheit ↓)

Dieses Grundrecht ist revolutionär und utopisch - und genau deshalb wohl nicht umsetzbar in der Realität.
Weil vielen Menschen schlicht die Fähigkeit fehlt, durch Reflektion matrische Strukturen zu erkennen.
Und der Wille und die Bereitschaft, sich daraus zu lösen.

Makro-Level bedeutet emotionale Abhängigkeit,
Hyper-Level sind Matrizes, die bewusst und strategisch platziert sind, wie z.B. "Die Toskana ist schön" von der Urlaubs-Branche.

Niemand hat immer und automatisch Recht.

Artikel 4: Meinungsfreiheit
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
(3) Diese Rechte werden durch Jugendschutzbestimmungen und durch das Recht der persönlichen Ehre eingeschränkt.

Die Meinungsfreiheit gilt als eines der höchsten Güter und zweifellos ist sie eine der größten Errungenschaften der Aufklärung bis in die Moderne.
Doch auch hier gibt es eine Besonderheit im IZS SPACELINE, die sich unter Berücksichtigung von Artikel 7 ergibt:

Artikel 7: Freiheit der Lehre
(1) Lehre und Weitergabe von Wissen ist frei.
(2) Scheinwissen muss bei der Vermittlung als solches kenntlich gemacht sein, sofern bekannt.
(3) Scheinwissen, das den Grundsätzen dieser Verfassung, insb. den Grundrechten widerspricht, darf nicht vermittelt werden.

Das Scheinwissen ist der springende Punkt.
Meinung ist per Definition immer Scheinwissen.
Denn sonst wäre es ja keine Meinung, sondern Wissen!

Daraus folgt etwas, das für die Kultur des IZS SPACELINE prägend ist, und was ich in der Realität extrem stark vermisse:

Niemand beharrt auf seiner Meinung.
Denn jeder weiß, dass er sich irren und die Meinung falsch sein könnte - weil es eben eine Meinung ist!
Niemand versucht andere von der eigenen Meinung zu überzeugen.
Denn jeder weiß, dass auch der andere gute Argumente äußern und Recht haben könnte.

Politische Talkshows würden in der inneren Welt soohoooo anders ablaufen:
Ich verstehe Ihr Argument sehr gut. Aus meiner Sicht betrachtet... oder wahlweise: Aus einer anderen Perspektive betrachtet... oder auch: Wenn man aber ein anderes Ziel verfolgt...

Ehrlich, ich kann politische Talkshows nicht ansehen.
Weil die Diskussionen in den meisten Fällen - aus meiner Sicht - respekt- und kompromisslos geführt werden mit dem Ziel, sich zu profilieren.

Da sind wir wieder bei den Schreiern von der Über-mich-Seite.

Soll jeder nach seiner Fasson selig werden.

Artikel 4a: Religionsfreiheit
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Alle Religionen, die Toleranz und Nächstenliebe im Kern tragen, sind gleichwertig.
(4) Niemand darf zur Annahme einer religiösen Überzeugung gezwungen oder in der Ausübung seines Glaubens durch das Aufdrängen anderer Überzeugungen beeinträchtigt werden.
(5) Wer sich auf die Freiheit des Glaubens und der Religion beruft, aber gleichzeitig anderen Glaubensrichtungen, Religionen oder Glaubens- und Religionsangehörigen das Recht des freien Glaubens abspricht, und wer sich aufgrund seines Glaubens oder seiner religiösen Überzeugung in Wert oder Würde über andere Menschen stellt, missbraucht dieses Grundrecht.
(6) Eine Religionsgemeinschaft oder religiöse Organisation, die dieses Grundrecht missbraucht, verwirkt es.

Dies ist im IZS SPACELINE ein relativ neues Grundrecht (siehe Säkularisierung ).

Es knüpft nahtlos an der Regelung zur Meinungsfreiheit an.
Wer die Religion anderer Menschen nicht anerkennt, seinen eigenen Glauben über den anderer stellt, verwirkt das Grundrecht.
Missionierung ist hier bewusst für verfassungswidrig erklärt worden.

Niemand weiß, ob es Gott gibt und in welcher Form, welchen Namen er hat, ob er seinen Sohn auf die Erde geschickt hat, oder einen Propheten.
Diese Dinge sind Glaubens- und nicht Wissensfragen.
Wenn der Glauben frei ist, ist er für jedermann frei, und das muss bitte respektiert werden.

Gerade in der heutigen Zeit - sind wir doch mal ehrlich, die reale Welt ist oft und an vielen Orten diesbezüglich noch mittelalterlich - ist diese Grundaussage essenziell wichtig.

In guten wie in schlechten Zeiten.

Artikel 5a: Freiheit der Familien
(1) Familien stehen unter der Obhut der staatlichen Gemeinschaft.
(2) Jeder Mensch ist zuvörderst mit sich selbst verwand.
(3) Jeder volljährige Mensch hat das Recht, sich mit einem oder mehreren volljährigen Partnern unabhängig vom Geschlecht im IZS SPACELINE als Familie registrieren zu lassen.

Familien sind schützenswert.
Und auch ein einzelnes Individuum stellt für sich eine Familie dar.
Doch wer darf sich zur Familie erklären, wer darf Familie sein?

Hier ist die Verfassung des IZS SPACELINE revolutionär offen, denn sie definiert keine Grenzen, sondern öffnet den Raum für Möglichkeiten.

Eine Familie kann nicht nur von Mann und Frau, nicht nur von Mann und Mann, von Frau und Frau oder diversen Ausrichtungen gegründet werden.
Nein, auch von mehreren Personen unabhängig vom Geschlecht.

Bezüglich der Interpretation zeigt sich ein Problem, das durch die Gewaltenteilung von Befehlsgewalt und Zivilgewalt entsteht (siehe Gewaltenteilung ):
Ich als Oberbefehlshaber, d.h. als Bewusstsein, darf die Gesetze nicht kennen.
Weil ich sie dann real geschrieben hätte.
Sie kommen aber von der Zivilgewalt, genauer vom Zivilrat.

Doch ich weiß, was ich gedacht habe, als ich diesen Verfassungsartikel schrieb.
Und ich darf wohl davon ausgehen, dass die Gesetze, welche der Zivilrat auf Basis diesen Artikels erlassen hat, jenen Grundgedanken entsprechen:

Registrierte Familien sind der Blutsverwandtschaft gleichgestellt.

Das besagt, dass sie nicht wieder aufgelöst werden können.
Eine leibliche Verwandtschaft lässt sich schließlich auch nicht rückgängig machen.

Doch das Gesetz sieht - in beiden Fällen - zumindest für die rechtliche Wirkung Ausnahmen vor, dazu zählt Gewalt.
Diese rechtfertigt eine Auflösung der Familie, da diese dann nicht mehr unter dem Schutz des Staates stehen kann, wenn sie selbst kein Schutzraum mehr darstellt.

Die Form kann frei gewählt werden.

Das bedeutet, man kann sich nicht nur als Paar oder Partner registrieren lassen.
sondern beispielsweise auch als Onkel/Neffe oder Mitbewohner oder als Beste Freunde.
Bemerkenswert ist, dass die Form nur im Einvernehmen geändert oder gelöscht werden kann.
Der Antrag auf Aufhebung wegen Gewalt kann auch einseitig eingereicht werden.
Zuständig ist hier die Familienkammer des Zivilgerichtes.

Familie unterstützt einander - nach Möglichkeit.

Der Umfang der zu gewährenden Unterstützung hängt natürlich von der definierten Form ab.
Einem Menschen - und ganz besonders einem Familienmitglied - in der Not zu helfen, wird nicht nur als selbstverständliche Pflicht, sondern auch als Ehre und Bedürfnis betrachtet.

Gerade dieses Grundrecht beschäftigt mich im Moment besonders.

Wo die Liebe hinfällt...
da wächst kein Gras mehr!

Artikel 5b: Freiheit und Kontrolle der Sexualität
(1) Sexualität ist frei.
(2) Die ungestörte Sexualitätsausübung wird gewährleistet.
(3) Diese Freiheit findet ihre Schranken in der freien sexuellen Selbstverwirklichung anderer, in den Gesetzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, in dem Recht auf Persönlichkeitsfreiheit und Leben sowie in der Würde des Menschen.
(4) Die Ausübung der Sexualität in der Öffentlichkeit ist beschränkt auf geschützte und geschlossene Räume.
(5) Für nicht-intime sexuelle Handlungen sind geschützte, für intime sexuelle Handlungen geschlossene Räume aufzusuchen.
(6) Eine Entmenschlichung eines intimen Sexualpartners zur Bedürfnisbefriedigung ist ausgeschlossen.
(7) Intime Sexualität setzt ein freundschaftlich-menschliches Bewusstsein voraus.
(8) Die Registrierung als Familie verpflichtet nicht zur Sexualität.
(9) Diese Rechte und Grundsätze sind gleichermaßen anzuwenden auf die Ebene des IZS SPACELINE, seiner Einrichtungen und der UMS SPACELINE als Ganzes.

Ich weiß, dieser Artikel, der nicht nur Freiheiten gibt, sondern sie auch einschränkt, wird den wenigsten gefallen.
Und ich bitte darum, ihn nicht so zu interpretieren, dass ich andere Menschen oder deren Verhalten bewerte.
Er besagt nur aus, was für mich gilt:

Dass ich mich niemals mit jemandem nur mal so zur Bedürfnisbefriedigung zur Durchführung eines intimen Aktes verabreden oder treffen würde.

Ich vergleiche das gerne mit einem Taschentuch, das man nach einmaligem Gebrauch wegwirft.
Aber so darf man - meiner Meinung nach - nicht mit Menschen umgehen.

Umgekehrt sage ich auch nicht aus, dass jede Intimität nur in einer Beziehung oder gar Ehe gelebt werden muss.
Der Absatz 7 beschreibt es ganz schön als ein freundshaftlich-menschliches Bewusstsein.

Der Absatz 8 bekräftigt übrigens nochmal die Freiheit der Familie und ihrer Form - zur Erinnerung Onkel/Neffe als Beispiel.

Darf ich den behalten?

Artikel 14: Eigentumsfreiheit
(1) Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet.
(2) Das Erben ist frei.
(3) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zum Wohle aller sein.
(4) Ein Eigentum, Besitz und Besitzdenken an Menschen besteht nicht.
(5) Quartiere und Häuser innerhalb der Einrichtungen des IZS SPACELINE sind Gemeindeeigentum. Artikel 11 bleibt unberührt.

Im Grunde alles bekannt.
Neu ist aber zweifellos die Regelung, dass Eigentum, Besitz und sogar Besitzdenken an Menschen verboten ist.
Denn diese Formulierung greift bewusst weit.

Verbindungen sind elementar in der Welt des IZS SPACELINE.
Aber auch die engste Verbindung bringt keinen Besitzanspruch hervor.
Vor allem Eifersucht wird hier verfassungsrechtlich vorgebeugt.

Denn auch wenn intime Treue in einer Beziehung, Ehe oder Familie vereinbart ist, besteht kein Anspruch darauf.
Denn Kommunikation ist offen.
Und Intimität ist eine Form der Kommunikation - eben eine freundschaftlich-menschliche - und daher geschützt.

In der Realität zeichnet sich manchmal ein Bild:
Ja, darf machen was es will, solange keine Gefühle dabei sind.
Das ist hier anders.
Denn man darf im Grunde immer machen, was man will, solange man die Würde des Menschen respektiert - und zwar jedes Beteiligten.

Es gibt theoretisch auch Situationen, in denen ein offener Umgang mit Intimität zu Problemen führen kann.
Wenn die Verbindung zu einem Dritten zu einer Vernachlässigung des ursprünglichen Teils der Familie führt.
Oder auch zum Bruch von bestehenden Vereinbarungen (außer der intimen Treue selbst).

In jedem Falle wird es im IZS SPACELINE als selbstverständlich angesehen, dass eine intime Verbindung nach außen so rasch und so wahrheitsgemäß wie möglich berichtet wird.
Entsprechend kann ein Verschweigen als auflösender Gewaltakt angesehen werden.

Ich lebe danach.

Artikel 16c: Weitere Geltung von Grundrechten
(1) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(2) Die Grundrechte haben auch Gültigkeit für den IZS SPACELINE als Ganzes und seine Einrichtungen, soweit sie nicht gegen gültige zwischeneinheitliche oder außereinheitliche gesetzliche Regelungen verstoßen.

Insbesondere durch Absatz 2 ist auch die Befehlsgewalt, der Oberbefehlshaber, das Ich an diese Grundrechte gebunden.

Das bedeutet, ich bemühe mich stets, auch im Umgang mit der realen Welt diese Grundsätze zu wahren und einzuhalten.
Natürlich setzen die eigenen Rechte kein Gesetz außer Kraft, das in der realen Welt gilt, auch wenn es diese Rechte einschränken würde. :)